Pflanzenschutz gem. §9 Abs.4 PflSchG

Nach dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) vom 14.02.2012 sind Sachkundige verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren an einer Weiterbildung zur Sachkunde teilzunehmen. Wir sind vom Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie anerkannter Fortbildungsveranstalter nach §7 Pflanzenschutzsachkunde-Verordnung

Ihre Vorteile

  • Auffrischung Sachkunde Pflanzenschutz
  • Erfüllung der gesetzlichen Auflagen

  • Rechtsgrundlagen
  • Integrierter Pflanzenschutz
  • Pflanzenschutzmittel - Kunde
  • Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
  • Anwenderschutz
  • Risikomanagment
  • Geräte/Ausbringung
  • Schadursachen

4 Stunden Tagesseminar

  • erfolgreich abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung bzw. Studium
  • erfolgreich abgeschlossene Sachkundenachweis Pflanzenschutz

trägerinternes Zertifikat

Kosten: 50,00 € zzgl. 7 % MwSt.

Ihre Ansprechperson

Michaela Spindler
Michaela Spindler

Assistentin der Geschäftführung

Termine und Anmeldung

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