Pflanzenschutz gem. §9 Abs.4 PflSchG
Nach dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) vom 14.02.2012 sind Sachkundige verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren an einer Weiterbildung zur Sachkunde teilzunehmen. Wir sind vom Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie anerkannter Fortbildungsveranstalter nach §7 Pflanzenschutzsachkunde-Verordnung
Ihre Vorteile
- Auffrischung Sachkunde Pflanzenschutz
- Erfüllung der gesetzlichen Auflagen
- Rechtsgrundlagen
- Integrierter Pflanzenschutz
- Pflanzenschutzmittel - Kunde
- Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
- Anwenderschutz
- Risikomanagment
- Geräte/Ausbringung
- Schadursachen
4 Stunden Tagesseminar
- erfolgreich abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung bzw. Studium
- erfolgreich abgeschlossene Sachkundenachweis Pflanzenschutz
trägerinternes Zertifikat
Kosten: 50,00 € zzgl. 7 % MwSt.
Ihre Ansprechperson

Michaela Spindler
Assistentin der Geschäftführung
Termine und Anmeldung
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