Pflanzenschutz gem. §9 Abs.4 PflSchG (In House-Schulung; mind. 10 TN)
Nach dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) vom 14.02.2012 sind Sachkundige verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren an einer Weiterbildung zur Sachkunde teilzunehmen. Wir sind vom Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie anerkannter Fortbildungsveranstalter nach §7 Pflanzenschutzsachkunde-Verordnung.
Wir unterbreiten Ihnen auf Ihre Anfrage gern ein Angebot. Ihre Anfrage richten Sie bitte an Toralf.Purschwitz@bbw-galabau.de
Ihre Vorteile
- Auffrischung Sachkunde Pflanzenschutz
- Erfüllung der gesetzlichen Auflagen
- Rechtsgrundlagen
- Integrierter Pflanzenschutz
- Pflanzenschutzmittel - Kunde
- Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
- Anwenderschutz
- Risikomanagment
- Geräte/Ausbringung
- Schadursachen
4 Stunden Tagesseminar
- erfolgreich abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung bzw. Studium
- erfolgreích abgeschlossener Sachkundenachweis Pflanzenschutz
trägerinternes Zertifikat
Ihre Ansprechperson

Toralf Purschwitz
Geschäftsführer
Termine und Anmeldung
Für dieses Angebot gibt es noch keine neuen Termine.