(1) Registrierung / Anmeldung
Durch die Registrierung im Anmeldeportal hat der Teilnehmende sich verbindlich für den Kurs angemeldet und erhält dazu eine Buchungsbestätigung.
Jeder Teilnehmende erhält rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn eine schriftliche Einladung.
(2) Absage / Ausfall und Verlegung von Bildungsveranstaltungen
Das BBW hat das Recht, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl oder aus einem anderen wichtigen Grund, Bildungsveranstaltungen zu verlegen bzw. abzusagen. In jedem Falle werden die Teilnehmen-den umgehend informiert. Den Teilnehmenden dadurch entstehende zusätzliche Kosten werden nicht vom BBW übernommen.
(3) Rechnungslegung / Stornierung
Die Rechnungslegung erfolgt in digitaler Form, der Rechnungsbetrag ist bis zu dem angegebenen Zahlungsziel, unter Angabe der Rechnungsnummer, zu begleichen.
Stornierungen die bis spätestens 10 Werktage vor Lehrgangsbeginn eingehen, sind kostenfrei. Bei Stornierung bis zum letzten Werktag vor Lehrgangsbeginn, 09:00 Uhr, werden 50% der Lehrgangskosten fällig. Noch spätere Stornierungen bzw. Fernbleiben vom gebuchten Lehrgang verpflichtet zur Zahlung der vollen Lehrgangskosten. Eine Stornierung bedarf der schriftlichen Form.
(4) Unterkunft / Verpflegung
Durch die Buchung von Unterkunft und Verpflegung kommt automatisch ein Vertrag zustande.
Kostenlose Stornierung ist bis 10 Werktage vor dem Anreisetag möglich. Bei Stornierung der Übernachtung bis zum letzten Werktag vor Anreisedatum, 09:00 Uhr, werden 50% der Übernachtungs- und 100% der Verpflegungskosten fällig. Noch spätere Stornierungen bzw. Fernbleiben verpflichtet zur Zahlung des vollen Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Eine Stornierung bedarf der schriftlichen Form.
Der Teilnehmende erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 08:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50%, ab 18:00 Uhr 100% des Übernachtungspreises in Rechnung gestellt werden.
(5) Lehrgangsbedingungen
Das BBW verpflichtet sich,
- den Teilnehmenden alle Lern- und Hilfsmittel (Skripte) zur Verfügung zu stellen, die für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Lehrganges notwendig sind.
- nur Dozenten und Lehrkräfte einzusetzen, welche die entsprechende Qualifikation und das notwendige Fachwissen für den Lehrgang nachweisen können.
Die Teilnehmenden verpflichten sich,
- aktiv im Rahmen der Maßnahme mit anderen Personen, insbesondere dem Lehrpersonal, zusammen zu arbeiten und notwendigen Anleitungen zu folgen,
- Werkzeuge, Maschinen und sonstige Ausstattungen sorgsam zu behandeln, die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Regelungen, welche die Ordnung der Einrichtung betreffen, zu beachten und einzuhalten.
- bei Fernbleiben von der Maßnahme unter Angabe von Gründen dem BBW bis 9:00 Uhr des jeweiligen Tages Nachricht zu geben. Des Weiteren ist innerhalb von drei Werktagen der Nachweis der Abwesenheit zu erbringen.
(6) Salvatorische Klausel
Nebenabreden außerhalb dieses Vertrages bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Aufheben des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Beide Seiten vereinbaren Vertraulichkeit und Verschwiegenheit über alle ihnen zur Kenntnis gelangten geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgänge.
(7) Inhalte und Verfügbarkeit dieser Website
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(8) Haftungsausschluss
Allgemeines
Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten durch ihn oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet der Anbieter nicht. Die Haftung für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Anbieter gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
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(11) Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.