Pflanzenschutz gem. §9 Abs.4 PflSchG (Weiterbildung)

Nach dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) vom 14.02.2012 sind Sachkundige verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren an einer Weiterbildung zur Sachkunde teilzunehmen. Wir sind vom Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie anerkannter Fortbildungsveranstalter nach §7 Pflanzenschutzsachkunde-Verordnung

Ihre Vorteile

  • Auffrischung Sachkunde Pflanzenschutz
  • Erfüllung der gesetzlichen Auflagen

  • Rechtsgrundlagen
  • Integrierter Pflanzenschutz
  • Schadursachen
  • PSM-Kunde
  • Geräte/Ausbringung
  • Umgang mit PSM
  • Anwenderschutz
  • Risikomanagement

4 Stunden Tagesseminar, ca. 9–14 Uhr

erfolgreich abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung bzw. Studium gärtnerischer Berufe

 oder Sachkundenachweis Pflanzenschutz

Trägerinterne Teilnahmebescheinigung

Termine und Anmeldung

23.01.2025

Ort:
Niederlassung Dresden (In Google Maps anzeigen)
Teilnehmer:
bis zu 15
Referenten:
Hartmut Liebsch

50,00 EUR (zzgl. 7% MwSt.)

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