Pflanzenschutz gem. §9 Abs.4 PflSchG (Weiterbildung)
Nach dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) vom 14.02.2012 sind Sachkundige verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren an einer Weiterbildung zur Sachkunde teilzunehmen. Wir sind vom Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie anerkannter Fortbildungveranstalter nach §7 Pflanzenschutzsachkunde-Verordnung
Ihre Vorteile
- Auffrischung Sachkunde Pflanzenschutz
- Erfüllung der gesetzlichen Auflagen
- Rechtsgrundlagen
- Integrierter Pflanzenschutz
- Schadursachen
- PSM-Kunde
- Geräte/Ausbringung
- Umgang mit PSM
- Anwenderschutz
- Risikomanagement
6 Stunden Tagesseminar, ca. 9–14 Uhr
erfolgreich abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung bzw. Studium
Trägerinterne Teilnahmebescheinigung
Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Sachsen e.V.
Partner des Berufsbildungswerkes
Termine und Anmeldung
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